Vertragsabwicklung / Disclaimer
Vertragsabwicklung – weiteres Vorgehen nach der mündlichen Kaufzusage für die Wohnung
1. Tätigen einer Anzahlung in der Höhe von Fr. 25 000.–
Die Verkaufspreise gemäss der diesem Exposé beiliegenden Liste verstehen sich als Festpreis für die schlüsselfertige Eigentumswohnung inkl. Innenausstattung gemäss Baubeschrieb und Plänen, inkl. Gesamterschliessungskosten, Umgebungsgestaltung, Honorare des Architekturbüros und Bauleitung sowie der Fachplaner, Anschlussgebühren und Baukreditzinsen, Versicherungen während der Bauzeit, gemäss bewilligtem Projekt.
2. Vertragsabwicklung
Im Nachgang zum Anzahlungseingang wird der Verkaufspreis der Wohnung inkl. Lage und Anzahl von Parkplätzen und Disponibelräumen festgelegt und mittels schriftlicher Grundsatzvereinbarung zwischen den Parteien bereinigt. Diese Vereinbarung enthält alle wesentlichen Bestimmungen und Dokumente für die notarielle Beurkundung des Kaufs- und Baurechtsvertrages (die Objektpläne, den detaillierten Konstruktions- und Ausbaubeschrieb, das Benutzungs- und Verwaltungsreglement für die Eigentümer-Gemeinschaft etc.).
3. Öffentliche Beurkundung des Werks- und Baurechtsvertrages beim Notariat Höfe
Anlässlich der Beurkundung ist eine Anzahlung von 25% des gesamten Kaufpreises unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlung an die Verkäuferin zu tätigen sowie durch rechtsverbindliche Bankgarantie einer Schweizer Bank die Restkaufsumme sicherzustellen. 50% der Notariats- und Grundbuchgebühren sowie sämtliche Kosten für die Käuferfinanzierung gehen zu Lasten der Käuferschaft.
4. Besprechung beim ausführenden Architekturbüro
Erklärung der Raumeinteilung sowie Erläuterung der Standard-Grundbauteile des Innenausbaus und weiterführende Hinweise zum Baubeschrieb in Bezug auf den Innenausbau im Zusammenhang mit den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
5. Allfällige individuelle Änderungswünsche der Käuferschaft
Bitte beachten Sie, dass Änderungen irgendwelcher Art vom Standard-Grundausbau (gemäss Baubeschrieb) ausschliesslich vom ausführenden Architekturbüro nach Ihrer schriftlichen Bestätigung vorgenommen werden können. Sämtliche Änderungen am Kaufobjekt, welche Mehraufwände bedeuten (inkl. den daraus resultierenden Honoraransprüchen des Architekturbüros und der Fachplaner) und/oder Material- und Apparatekosten, welche den vom Standard-Grundausbau gemäss Baubeschrieb/Vertragsgrundlagen übersteigen, sind kostenpflichtig und gehen vollumfänglich zu Lasten der Käuferschaft. Das Architekturbüro mit der Bauleitung koordiniert sämtliches weiteres Vorgehen mit den ausschliesslich von der Krienbühl Immobilien AG schriftlich bestimmten/genehmigten Fachplanern und Unternehmern.
6. Schlusszahlung bei Bezugsbereitschaft/Eigentumsübertragung des Kaufobjekts
Nach erfolgter Schlussabnahme der fertiggestellten Wohnung gemäss Kaufvertrag ist der Verkäuferin die Schlusszahlung von 75% des Kaufpreises zu tätigen. Nach dem Eingang dieser Schlusszahlung erfolgt die Eigentumsübertragung des Kaufobjektes.
Disclaimer
Dieses Verkaufsexposé stellt keine Vertragsgrundlage dar. Alle Bilder, Perspektiven, Baubeschrieb im Verkaufsexposé haben informativen Charakter. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Materialauswahl in allgemein zugänglichen Räumlichkeiten sowie an Fassaden- und Umgebungsgestaltung bestimmt die Krienbühl Immobilien AG alleine. Geringfügige Änderungen der Ausführung, welche durch Auflagen der Behörden entstehen oder welche die Nutzung des Gebäudes nicht beeinträchtigen (wie Lage und Dimensionierung der Steigschächte, statisch bedingte Stützen, Reduktionen, Ergänzungen, Massdifferenzen, Haarrisse usw.) bleiben ausdrücklich vorbehalten und berechtigen zu keinerlei Kaufpreisminderung bez. direkten oder indirekten Nachforderungen durch die Käuferschaft.